ESG – Regulatorischer Rahmen, Selbstverpflichtung und Selbstverständnis in Familienunternehmen

Jörg Hueber, Geschäftsführender Gesellschafter der PETER MAY Family Office Service, im Gespräch mit Dr. Nils Krause und Dr. Moritz von Hesberg, Partner der Anwaltssozietät DLA Piper, über die Bedeutung von ESG-Standards für Familienunternehmen und Investitionsentscheidungen von Inhaberfamilien.

Anteilsübertragung

 

Jörg Hueber: Lieber Nils Krause, lieber Moritz von Hesberg, die Befassung mit Environmental Social Governance beschäftigt uns mindestens medial seit mehreren Jahren. ESG beschreibt gemeinhin die nicht-finanziellen Faktoren „Environmental“ (Umwelt), „Social“ (Gesellschaft) und „Governance“ (genauer „Corporate Governance“, also gute Unternehmensführung), die im Rahmen nachhaltiger Investmentstrategien parallel zu finanziellen Kriterien berücksichtigt werden. Ein Stück weit wirken diese Grundsätze wie ‚Freiwilligkeit‘, in der praktischen Umsetzung etwa der Kapitalbeschaffung als ‚vertragliche‘ Voraussetzung. Gesetzliche Grundlagen etwa zur Einhaltung von Sozialnormen und Umweltstandards wiederum bestehen längst und für gute Governance bestehen sowohl für Publikumsgesellschaften wie auch für Familienunternehmen allgemeingültige Standards, zu denen sich Unternehmen bekennen. Ist die Befassung mit ESG eher ein Appell an das Bewusstsein oder ein regelbasierter Ordnungsrahmen?

Nils Krause: Nachhaltige und verantwortungsvolle Unternehmensführung ist kein neues Thema. Es hat jedoch durch Megatrends wie Globalisierung, Klimaschutz und Digitalisierung und die damit verbundene Erweiterung der unternehmerischen Verantwortung eine neue, komplexere Ausprägung sowie öffentliche Aufmerksamkeit erfahren.

In regulatorischer Hinsicht sind in jüngerer Zeit allerdings zahlreiche Neuerungen und Initiativen zu verzeichnen, die sich auf das Thema ESG beziehen und für deutsche Unternehmen überwiegend auf europäischer Ebene bzw. auf der Grundlage von implementierten europäischen Richtlinien relevant werden. Man kann daher schon sagen, dass eine gewisse Neubestimmung der Rolle von Unternehmen und ihrer globalen Verantwortung vorgenommen wird, die unter der Überschrift ESG und Sustainable Corporate Governance neu verhandelt wird.

Die wesentlichen Steuerungsansätze, die den heutigen Ordnungsrahmen definieren, lassen sich grob in drei Gruppe unterteilen: Soft Law, ESG-Regularien durch Stakeholder sowie Hard Law.

Zunächst zum Soft Law: Wie bereits angesprochen, existieren zahlreiche Standards und Konventionen im Bereich ESG, die grundsätzlich keine Bindungswirkung gegenüber Unternehmen entfalten. Aufgrund von Selbstverpflichtungen sowie Erwartungen von Stakeholdern tritt dieses „Soft Law‘“ aber häufig neben das Recht und definiert einen faktischen Ordnungsrahmen sowie Leitlinien für gute Unternehmensführung. Zu nennen ist hier bspw. der UN Global Compact, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte oder die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Daneben gibt es eine Fülle weiterer Leitlinien u. a. zu Corporate Governance, Due Diligence, Konfliktmineralien oder einzelnen Sektoren, die auf internationale Harmonisierung und Standardsetzung angelegt sind. Gerade international tätige Unternehmen orientieren sich inzwischen häufig an solchen Leitlinien und setzen sie – ohne Zwischenschaltung eines Gesetzgebers – in interne Regelungen bspw. Compliance-Policies, Supplier Codes of Conduct oder Allgemeine Geschäftsbedingungen um. Insofern wirkt dieses Soft Law unternehmensintern bindend, jedoch auf Grundlage eigener Selbstverpflichtung.

Moritz von Hesberg: Wie schon angeklungen, ist auch der Einfluss von internen und externen Stakeholdern im ESG-Kontext nicht zu unterschätzen. Denn tatsächlich geht für Unternehmen ein zunehmender Druck von einer Vielzahl von Stakeholdern aus, darunter staatliche Aufsichtsbehörden, die die Einhaltung nichtfinanzieller (ESG-)Anforderungen fordern, Investoren und Analysten, die eine umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung bevorzugen, und Kunden, die ihr Kaufverhalten auf nachhaltige Produkte umstellen. Der Einfluss dieser Stakeholder führt – gerade auf Vertragsebene – regelmäßig zu Anpassungen von Verträgen und der Aufnahme spezifischer Regelungen im ESG-Kontext.

Schließlich ist noch der Bereich „Hard Law“ zu nennen. Sowohl der europäische als auch nationale Gesetzgeber haben in den letzten Jahren zahlreiche umfangreiche Gesetze auf den Weg gebracht oder bereits verabschiedet, die einen verbindlichen ordnungsrechtlichen Rahmen für Unternehmen setzen. Wie bereits angedeutet, ist oftmals schwierig zu definieren, welche – gerade auch ältere Gesetze – nun als ESG-Ordnungsrahmen anzusehen sind, weil es bspw. schon lange eine dynamische umweltrechtliche Gesetzgebung in Deutschland gibt. Dennoch lässt sich festhalten, dass europäische Rechtsakte wie die Corporate-Sustainability-Richtlinie sowie die Taxonomie-Verordnung oder nationale Gesetzgebung wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bzw. das Hinweisgeberschutzgesetz einen klaren Willen des Gesetzgebers zeigen, die Themen ESG und Nachhaltigkeit mit Blick auf Unternehmen auch gesetzlich noch stärker zu verankern und vor allem spezifischer zu regeln.

Jörg Hueber: Wenn wir das Befolgen von ESG-Kriterien auf die Einwerbung von Kapital für Investitionsmaßnahmen auslegen, so könnte daraus ein Ungleichgewicht der Kapitalbeschaffungskosten zwischen Publikumsgesellschaften, die auf das Kapital von Investoren und Kreditgebern angewiesen sind, und etwa Familienunternehmen mit hoher Innenfinanzierungskraft entstehen. Wenn diese Beobachtung richtig ist, wie könnte man dieses Ungleichgewicht lösen? Müsste man hier überhaupt regulierend eingreifen und so das bestehende Verantwortungsbewusstsein deutscher Inhaberfamilien und die bewährten Freiheitsgrade verantwortungsbewussten Handels beschränken? Schließlich handelt eine sehr hohe Zahl deutscher Familienunternehmen seit Generationen verantwortungsbewusst, andererseits würden diese nicht im Wettbewerb um Ideen, Investitionen wie auch Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten bestehen?

Nils Krause: Familienunternehmen werden in der Tat schon immer stark von den eigenen Werten bzw. jenen der Familie geprägt. Ihre Charakteristika sind nach unserer Beobachtung durch drei Aspekte gekennzeichnet: Zum einen zeichnen sich Familienunternehmen durch eine langfristige Orientierung aus. Nicht der kurzfristige Gewinn, sondern die Weitergabe an die nächste Generation steht im Vordergrund. Weiter ermöglicht die Machtkonzentration innerhalb von Familienunternehmen klare und schnelle Entscheidungen. Letztlich sind in Familienunternehmen langfristige oder auch nicht-ökonomische Ziele (Wohltätigkeit, Reputation etc.) oftmals relevanter für unternehmerische Entscheidungen als in Publikumsgesellschaften.

Da die Formalisierung von Strukturen und Prozessen in vielen Familienunternehmen - auch häufig größenbedingt - nicht so stark ausgeprägt ist wie in großen Publikumsgesellschaften und Familienunternehmen weniger abhängig vom Kapitalmarkt sind, ist die Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen und ESG-Vorgaben sicher nicht immer konsistent. Jedoch zeigt sich anhand der Charakteristika der Familienunternehmen, dass sich spezifische Nachhaltigkeitsziele schon immer aus dem Konglomerat aus Familientradition, Unternehmenswerten und Nachhaltigkeitsstrategie für die nächste Generation ergeben haben. Denn das, was über Jahrzehnte aufgebaut wurde, soll erhalten - und noch besser - ausgebaut werden. Langfristige Stabilität ist daher oft wichtiger als kurzfristige Rendite. Daraus ergibt sich auch ein besonderes Bewusstsein für Nachhaltigkeit – und zwar in allen drei Dimensionen von ESG. Dies macht eine umfassende Regulierung von Familienunternehmen aus rechtlicher Sicht zwar nicht obsolet, jedoch sollte hier seitens des Gesetzgebers mit Augenmaß vorgegangen werden, um das von Ihnen angesprochene Ungleichgewicht zu vermeiden.

Insofern sind aber nicht nur der Gesetzgeber, sondern bspw. auch Rating-Agenturen aufgerufen, bei der Beurteilung von Familienunternehmen entsprechendes Augenmaß walten zu lassen. Denn es ist durchaus zu beobachten, dass familiengeführte Unternehmen häufig weniger gut bei ESG-Ratings abschneiden als Publikumsgesellschaften. Grund hierfür ist allerdings meist das Thema Governance, durch zu geringe Transparenz und zu wenig Einfluss externer Stakeholder. Starke Treiber in puncto Nachhaltigkeit in Familienunternehmen sind wiederum vor allem Umweltthemen sowie Soziales. Insofern gleicht sich diese Diskrepanz oftmals auch wieder aus.

Jörg Hueber: Inwieweit ist zu beobachten, dass die Grundprinzipien von ESG durch gesamtwirtschaftliche, besser gesamtpolitische Ereignisse überholt oder zumindest aufgeweicht werden? Wenn auch verteidigungspolitisch erzwungen, haben Investitionen in militärisches Gerät ein politisch bewusst verändertes Gesicht erhalten, Gleiches gilt – zumindest in Teilen – etwa für die Nutzung von Atomkraft oder von Kohle als Energieträger. Umweltschutz und Versorgungssicherheit werden in der aktuellen Argumentation wieder verstärkt als Gegenpole dargestellt. Führt dies nicht auch ein Stück weit zu Verwirrung, wann, ob und wie ESG-Kriterien sinnvoll sind und zur Anwendung gelangen? Wenn Lieferketten plötzlich reißen, ist es volkswirtschaftlich dann noch zwingend sinnvoll, die Finanzierung von bestimmten Produktionsfeldern durch ESG-Vorgaben zu beeinträchtigen? Beobachten Sie hier bereits erste Modifizierungen in Vertragswerken?

Moritz von Hesberg: Mit Blick auf die grüne Transformation sehen wir beschleunigende sowie bremsende Effekte durch den Krieg in der Ukraine. An Tempo gewinnen alle Themen rund um den Ausbau der erneuerbaren Energien sowie bei Technologien zur Steigerung der Energieeffizienz. Mit Blick auf Rohstoffe und Lieferwege gewinnt die Kreislaufwirtschaft an Bedeutung. Bremsende Effekte und Kostentreiber ergeben sich aus der entstehenden geopolitischen Neuordnung: Eine Zerteilung der Welt in verschiedene wirtschaftliche Sicherheitszonen behindert den für die Transformation essenziellen Know-how- und Technologietransfer. Investitionen, vor allem in Digitalisierung und in Schwellenländern, werden verteuert durch die weiter steigenden Rohstoff- und Nahrungsmittelpreise, während der Anteil unverzichtbarer Konsumgüter am BIP zunimmt. Nicht zuletzt: Einschränkungen der Wirtschaftsbeziehungen und die daraus resultierenden negativen wirtschaftlichen Folgen vermindern das Potenzial, die ESG-Transformation im vorgesehenen Tempo voranzutreiben und erhöhen die Kosten der Transformation.

Mit diesen Unsicherheiten werden Unternehmen in Deutschland auch in Zukunft umgehen müssen. Unabhängig von sich verändernden Rahmenbedingungen gehen wir aber davon aus, dass der Gesetzgeber beim Thema ESG auch in Zukunft nicht nachlassen und es weitere gesetzgeberische Initiativen gerade im Bereich der grünen Transformation geben wird.

Jörg Hueber: Wir haben den Punkt vorhin schon einmal berührt. In welcher Form, an welchen Stellen sind Anforderungen der ESG-Konformität für Familienunternehmen von Relevanz? Wer kann hier Auskunft geben?

Nils Krause: Grundsätzlich sind auch Familienunternehmen gut beraten, die Haltung des Unternehmens zum Thema ESG öffentlich zu zeigen und darzustellen, wie sie gesamtgesellschaftlich einen Unterschied machen. Damit stärken sie das Vertrauen von Kunden und der Gesellschaft. Wichtig ist hierbei vor allem, sich in der Unternehmensleitung darüber bewusst zu sein, dass ESG sehr viele - wenn nicht alle - Bereiche eines Unternehmens berührt. Das beginnt mit nachhaltigen Herangehensweisen in der Unternehmensführung, in der Produktion oder im Handel.

Es geht also nicht nur darum, eine Nachhaltigkeitsstrategie auf dem Papier auszuformulieren, sondern vor allem darum, eine spezifische, zu dem konkreten Unternehmen passende Strategie als einen festen, integralen Bestandteil des Unternehmens auf allen Ebenen zu etablieren. All dies lässt sich in den meisten Fällen aber nicht aus dem Nichts realisieren, sondern erfordert den Aufbau und die konsequente Weiterentwicklung entsprechenden Wissens und Fähigkeiten.  

Um in ESG-Projekten einerseits nicht in Kapazitätsengpässe zu laufen und andererseits im Unternehmen möglichst breitflächig davon profitieren zu können, ist es empfehlenswert, sich diesbezüglich möglichst frühzeitig zu informieren und intern handlungsfähig zu werden. Ich hoffe, ich darf an dieser Stelle den folgenden Hinweis geben: Im von uns gemeinsam mit Kai Andrejewski, dem CFO von Sixt, herausgegebenen Praxishandbuch ESG behandeln wir mit einer Gruppe aus Expertinnen und Experten, was ESG genau für die Unternehmensführung, aber auch einzelne Unternehmensabteilungen bedeutet. Der Fokus des Handbuchs liegt auf den Auswirkungen von ESG auf die Unternehmenspraxis. Das Werk soll damit gerade Praktiker*innen aus diversen Unternehmensbereichen als Arbeitsgrundlage aufzeigen, was ESG für die einzelnen Unternehmensorgane und -abteilungen bedeutet und wie aktuelle Herausforderungen im Zusammenhang mit ESG-Themen konkret bewältigt werden können.

Jörg Hueber: Wenn unter den natürlich unerwarteten weltpolitischen Entwicklungen in naher Zukunft Anpassungen an ESG-Standards oder ihrer Interpretation erfolgen, verbleibt ein hohes Maß an Unsicherheit ihrer Anwendbarkeit. D.h. aus heutiger Sicht ist zu erwarten, dass sich Standards immer wieder einer Bestandsaufnahme unterziehen müssen, was die Stringenz von Regelungen erschwert und eher zum Abwarten etwa von Investitionsmaßnahmen führt in der Erwartung oder ‚Hoffnung‘, die Strenge der Auslegungen und Anforderungen würde sich mildern. Wie ist mit dieser Wahrnehmung umzugehen?

Moritz von Hesberg: Die Geopolitik bestimmt die Märkte seit einiger Zeit in erheblichem Umfang. Dies wird auch in nächster Zeit so bleiben. Der Krieg in der Ukraine, die Energiekriese, Spannungen zwischen den USA und China aber auch zwischen den USA und Europa werden für die Weltpolitik und für Anleger weiterhin eine Herausforderung sein. Jedoch werden langfristige ESG-Themen ebenso von der aktuellen Situation und der zunehmenden Nachfrage profitieren. Zudem ist aus unserer Sicht nicht zu erwarten, dass die Standards weniger oder weniger streng werden. Ein Abwarten in der Hoffnung, dass der ESG-Trend vorübergehen wird, ist aus unserer Sicht daher die falsche Strategie.

Jörg Hueber: Ist zu beobachten, dass sich Vorgaben von Kapitalgebern für Investitionsvorhaben etwa für Private Equity Fonds verändern? Finden Anpassungen an (weniger restriktive) Investitionskriterien in bestehenden Fonds statt, um Investitionsspielräume zu erhöhen und auf veränderte gesamtwirtschaftliche und gesamtpolitische Rahmenbedingungen zu reagieren? Verändern sich die Anforderungen in neuen Fonds? Und müssen die Anbieter der insbesondere in 2020 und 2021 in hoher Zahl gegründeten sogenannten Impact Fonds ihre Investitionsstrategie und damit Beteiligungsmodell überdenken oder modifizieren? Family Offices etwa, die im Eigentum einer Prinzipalfamilie stehen, können ihre Investitionskriterien vergleichsweise schnell anpassen – wenngleich wir das nicht beobachten, da Family Offices grundsätzlich ohnehin eine langfristig ausgerichtet Investitionsstrategie verfolgen, die eher selten einer temporären Veränderung unterliegen.

Nils Krause: Das Thema Nachhaltigkeit im Bereich ESG spielt im Finanzsektor und gerade für Private Equity Fonds eine ganz wesentliche Rolle. Beispielsweise legen viele Banken und (institutionelle) Investoren bei der Vergabe von Krediten oder Investitionen in Fonds klare ESG-Kriterien zugrunde. So wurden Kriterien für eine finanzielle Förderung von Unternehmen und Projekten oftmals dadurch ergänzt, ob ein Beitrag zum Klimaschutz von Unternehmensseite geleistet worden ist. Dabei wird künftig auch die aus der ESG-Bewegung erwachsene EU-Taxonomie entscheidend sein. Durch sie müssen Unternehmen ihre wirtschaftlichen Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit nach einheitlichen Kriterien ausweisen, um somit mehr Transparenz für Banken und Investoren schaffen zu können.

Befinden sich Publikumsgesellschaften und vor allem Familienunternehmen in der wirtschaftlichen Wachstumsphase, sind sie darauf angewiesen, fortlaufend Kapital zu beschaffen. Die Finanzfunktion der Unternehmen und ESG gehen dabei Hand in Hand. Beispielsweise müssen spezielle Investorengruppen ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bestimmte ESG-KPIs nicht liefern kann. Das Thema Nachhaltigkeit ist voll und ganz in den Strategieprozess integriert und schwingt schon jetzt auf jeder Entscheidungsebene und bei jedem Entscheidungsaspekt mit.

Moritz von Hesberg: Das gleiche gilt auch für Private Equity Fonds, welche ebenfalls eine kohärente ESG-Strategie ausweisen müssen und oftmals eigene Investitionsentscheidungen auch von ESG-Kriterien abhängig machen. Für Impact Fonds gilt dies natürlich in noch größerem Maße, was diese angesichts des veränderten geopolitischen Umfelds vor Herausforderungen stellt. Dennoch gibt es, insbesondere für international ausgerichtete Fonds, nach unserer Wahrnehmung nach wie vor ausreichend Investitionsmöglichkeiten in diesem Bereich, sodass das grundsätzliche Geschäftsmodell nicht in Frage stehen dürfte. Die Frage wird eher sein, ob es diese Fonds schaffen, wirklich nachhaltige Investments zu tätigen, die auch einer immer strenger werdenden Prüfung unter ESG- bzw. Nachhaltigkeitsgesichtspunkten standhalten.


Über die Gesprächspartner

Jörg Hueber ist Geschäftsführender Gesellschafter der PETER MAY Family Office Service GmbH & Co. KG und befasst sich mit Themenstellungen der Vermögensverteilung in Inhaberfamilien, der Übertragung von Anteilen an Familienunternehmen innerhalb der Familie, zu Abfindungsregelungen für Gesellschafter bei Kündigung ihrer Gesellschafterrolle, zu Fragestellungen der Öffnung des Gesellschafterkreises sowie mit Beratungsleistungen des Kaufs und Verkaufs von Unternehmensbeteiligungen für Familienunternehmen, Inhaberfamilien und Family Offices. Vor seiner Tätigkeit in der PETER MAY Gruppe ist Jörg Hueber mehr als 20 Jahre in international führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Investmentbanken tätig gewesen und hat den M&A-Bereich eines börsennotierten Unternehmens verantwortet.

Dr. Nils Krause ist Partner im Hamburger Büro der internationalen Anwaltssozietät DLA Piper. Er berät inländische und ausländische Unternehmen/Investoren bei nationalen und grenzüberschreitenden M&A-Transaktionen sowie in Fragen des deutschen Kapitalgesellschafts- und Konzernrechts. Ein besonderer Schwerpunkt seiner gesellschaftsrechtlichen Beratung liegt bei ESG-Themen. Er hat viele Jahre die deutsche Corporate/M&A-Gruppe der Sozietät geleitet und ist nunmehr als International Co-Head of Corporate Legal Products and Innovation für die weltweite Corporate-Gruppe neben seinem Tagesgeschäft tätig. Zusätzlich zu seiner anwaltlichen Tätigkeit ist er langjähriger Lehrbeauftragter für M&A an der Bucerius Law School in Hamburg und veröffentlicht regelmäßig zu verschiedenen Corporate/M&A-Themen. Er gehört dem Beirat des Ressorts Wirtschaftsrecht des Betriebs-Beraters an. Des Weiteren war er früher lange Jahre in einem Think Tank des Club of Rome zu Nachhaltigkeitsthemen aktiv.

Dr. Moritz von Hesberg ist ebenfalls Partner bei DLA Piper in Hamburg. Er berät deutsche und internationale Mandanten zu komplexen Cross-Border-Transaktionen sowie Corporate-Governance-Themen. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit sowohl im M&A- als auch im Corporate-Governance-Bereich liegt dabei auf der Beratung zu Fragestellungen rund um das Thema ESG. Neben seiner Qualifikation als Anwalt hat Moritz von Hesberg einen Master of Business Administration der Universität Kapstadt erworben. Dort unterrichtet er auch als Gastprofessor im internationalen MBA-Programm mit einem Wahlkurs zu M&A. Zudem ist er in Beiräten verschiedener deutscher und südafrikanischer Unternehmen tätig und veröffentlicht regelmäßig zu Corporate- und ESG-Themen.

Literaturhinweis Das Praxishandbuch ESG – Grundlagen, Bedeutung und Umsetzung in Unternehmen, herausgegeben von Andrejewski, Krause, von Hesberg ist Ende Juli im Verlag dfv Mediengruppe erschienen.